Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

SUP Vermietung

1. Allgemeines

1.1. Die Benutzung der SUP-Boards und des Zubehörs erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nur für von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden.Bei Minderjährigen ist der Mietvertrag rechtsverbindlich durch einen Erziehungsberechtigten / Aufsichtsperson zu unterzeichnen. Fitness Kurse wie SUP-Yoga finden in Kooperation mit externen Studios statt, es gelten hierbei die AGBs des jeweiligen Studios. Die SUP-Station stellt lediglich die Boards zur Verfügung. Für mögliche Folgen im Zusammenhang mit der Benutzung der Boards während eines Kurses übernimmt die SUP Station keine Haftung.

1.2. Der Mieter / Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Mietgegenstände mit Sorgfalt zu behandeln.Schäden und grobe Verschmutzungen werden auf Kosten des Mieters / Kursteilnehmers entfernt. Auf vorhandene Schäden ist der Vermieter vor der Anmietung hinzuweisen. Zum festgelegten Rückgabetermin hat der Mieter die Mietgegenstände vollständig und persönlich dem Vermieter zurückzugeben. Bei Verlust und / oder Beschädigung der Mietsachen haften Kursteilnehmer / Mieter und Benutzer als Gesamtschuldner. Vom Kursteilnehmer / Mieter ist voller Ersatz zu leisten, auch wenn Verursacher Dritte und Naturgewalten sind. Der Vermieter weist darauf hin, dass die Paddel nur eingeschränkt Auftrieb besitzen und untergehen können. Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden werden als vorsätzlich angesehen und (auch nachträglich) in Rechnung gestellt. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boards wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen. Der Mieter verpflichtet sich, Board und Zubehör sauber zurückzugeben.

1.3 Der Mieter / Kursteilnehmer übernimmt nach Annahme / Übernahme die volle Haftung der Mietgegenstände. Unterzeichnet der Mieter / Kursteilnehmer für mehrere Teilnehmer, so bleibt er dem Vermieter gegenüber in allen Punkten haftbar. Insbesondere haftet er gegenüber dem Vermieter für die anderen Teilnehmer mit.

1.4. Für das geliehene Mietmaterial (SUP-Board, Paddel, etc.) ist ein Pfand zu hinterlegen, wie z.B. Personalausweis oder Führerschein.

1.5. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz. Anweisungen des Vermieters bzw. für ihn tätige Personen ist Folge zu leisten.

2. Zahlung

2.1. Die Zahlung erfolgt bei Kursbeginn / Materialübergabe in bar oder per Kartenzahlung.

2.2. Die Preise sind der ausliegenden Preisliste zu entnehmen.

2.3. Die Mindestmietzeit beträgt 1 Stunde. Bei Zeitüberschreitung erfolgt eine Nachberechnung im 0,5 Std. Takt.

3. Sicherheit

3.1. Der Mieter bestätigt, dass die Benutzer der SUP-Boards ausnahmslos Schwimmer und das 10. Lebensjahr vollendet haben. Er versichert, seines Wissens körperlich und geistig in der Lage zu sein, frei in offenen Gewässern mindestens 15 Minuten schwimmen zu können. Für Nichtschwimmer besteht Schwimmwestenpflicht. Hierfür können auch eigene Westen verwendet werden, die den Anforderungen entsprechen. Erwachsene Nichtschwimmer melden sich beim Vermieter. Rettungsmittel sind für den Notfall. Schwimmwesten müssen immer geschlossen sein. Für Personenschäden schließt der Vermieter die Haftung aus. Die Benutzer werden wegen der Unfallgefahr auf das Tragen von Schwimmwesten aufmerksam gemacht. Der Mieter verpflichtet sich außerdem ausschließlich in der Badezone zu paddeln.

3.2. Für Personen bis zum 15. Lebensjahr ist die Benutzung des Mietmaterials nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet und es besteht Schwimmwestenpflicht.

4. Alkohol und Drogen

SUP Board Verleih wird nicht an alkoholisierte oder unter Drogen stehende Personen vermietet.

5. Haftungsausschluss, Aufsichtspflicht

5.1. Der Vermieter haftet nicht für Personen-, Gesundheits-, Sach- und Transportschäden. Für verlorene oder beschädigte Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen. Der Vermieter haftet weder vertraglich noch außervertraglich für irgendwelche Schäden, die dem Benutzer oder Dritten im Zusammenhang mit der Überlassung der Mietgegenstände entstehen. Der Benutzer wird den Vermieter von Ansprüchen Dritter aufgrund von Unfällen freistellen. Er versichert ausreichend Rücksicht und Abstand auf Badegäste, Taucher, Schnorchler und Schiffsverkehr zu nehmen. Der Benutzer stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen aus der Verletzung von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietgegenstände durch ihn oder eine dritte Person frei. Bei Anmietungen in Markgrafenheide verpflichtet sich der Teilnehmer, ausschließlich innerhalb der Badezone zu bleiben.
Eltern/andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigende Kinder (Tragen von Schwimmwesten…) verantwortlich. Im Rahmen von Schulsport-/Kinderkursen bleibt der teilnehmende Lehrer/verantwortliche Begleiter für seine Schüler verantwortlich. Für Schäden an Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Bei Havarien oder Unfällen ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen und hat Weisungen für weiteres Verhalten abzuwarten.

6. Buchungen, Stornierung

SUP-Boards oder Kurse können im Voraus gebucht werden. Die Buchung erfolgt in der Regel schriftlich bzw. mündlich gegen Vorauszahlung. Sie ist nach dem BGB in jedem Fall für beide Seiten verbindlich. Der Vertrag kommt durch Antrag (Angebot) und Annahme (Reservierung schriftlich oder mündlich) zustande.
Der Vermieter ist verpflichtet, die reservierten Boards für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung muss der Vermieter nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen. Rückerstattungen bei seitens des Veranstalters abgesagten Buchungen erfolgen in Form von Gutscheinen, es erfolgt keine Barauszahlung. Sollten gebuchte Veranstaltungen seitens des Veranstalters Martin Schwerin & Felix Eck GbR abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Die Einschätzung, ob ein Kurs wetterbedingt stattfinden kann, obliegt allein dem Veranstalter. Es erfolgt hierbei eine individuelle Bewertung je nach Gruppenzusammensetzung. Sollte der Teilnehmer 10 Tage oder früher vor Kurs-/Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten, so sind 50% des jeweiligen Miet-Kurspreises fällig. Sollte der Teilnehmer innerhalb von 9 bis 5 Tage vorher zurücktreten, sind 80 % des jeweiligen Miet-/Kurspreises fällig und bei Rücktritt 4 bis 1 Tage sind 100% fällig.

 

7. Fotos/Videos

Foto-/ und Videoaufnahmen dürfen vom Vermieter nur mit Einverständnis des Mieters zu Werbezwecken oder für soziale Netzwerke genutzt werden. (siehe Datenschutz)

 

Strandkorbvermietung

I. Einzelheiten zur Nutzung

1. Die Übergabe des Strandkorbes erfolgt zu Beginn der Mietzeit zu den üblichen Geschäftszeiten der Strandkorbvermietung.

2. Der Strandkorb steht dem Mieter während der Mietzeit regelmäßig von 10.00 bis 22.00 Uhr, bei Veranstaltungen im Bereich des Strandkorbstellplatzes jedoch nur bis 18.00 Uhr zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um 4 bis 5 Veranstaltungen innerhalb der Saison. Die Veranstaltungen, welche nur eine Nutzung bis 18.00 Uhr zulassen, werden vorher bekannt gegeben.

4. Es besteht kein Anspruch auf einen festen Standplatz. Das Aufstellen der Strandkörbe ist nur für einen bestimmten Bereich des Strandes vorgesehen. Ein Verstellen der Strandkörbe ist deshalb nicht zulässig.

II. Pflichten des Mieters 

1. Der Mieter des Strandkorbs verpflichtet sich, diesen pfleglich zu behandeln. Bei Übernahme des Strandkorbes hat der Mieter diesen auf eventuelle Beschädigungen zu untersuchen und diese unverzüglich anzuzeigen. Während der Mietzeit auftretende Beschädigungen des Strandkorbes hat der Mieter der Vermieterin ebenso unverzüglich anzuzeigen.

2. Durch den Mieter schuldhaft verursachte Schäden hat dieser zu ersetzen.

3. Der dem Mieter bei Übergabe des Strandkorbes ausgehändigte Schlüssel ist für die Dauer der Nutzung bei sich zu tragen. Bei Verlust des Schlüssels hat sich der Mieter unverzüglich bei der Strandkorbvermietung zu melden. In diesem Fall wird ein Schadensersatz von 20,00€ fällig.

4. Die Überlassung des Strandkorbes an andere, nicht vom Mietverhältnis erfasste Personen ist unzulässig.

5. Der Mieter hat bei der Nutzung des Strandkorbes auf die anderen Strandkorbnutzer Rücksicht zu nehmen.

 

III. Haftung der Vermieterin 

1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, welche auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Die gesetzliche Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt davon unberührt.

2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Sachen, welche von den Mietern in den Strandkörben zurückgelassen werden. Für deren Sicherung hat der Mieter selbst Sorge zu tragen.

IV. Beendigung des Mietverhältnisses 

1. Der Mietvertrag ist entsprechend der Buchung auf bestimmte Zeit eingegangen und endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Er kann nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters verlängert werden.

3. Der Strandkorb ist von dem Mieter in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in welchem er diesen übernommen hat.

4. Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses wird die bereits entrichtete Miete nicht erstattet.

5. Das Mietverhältnis ist auf Zeit geschlossen; die ordentliche Kündigung ist deshalb ausgeschlossen.

 

Anerkennung der AGB

Mit der Unterschrift werden die Nutzungsordnung/Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

Erfüllungsort

Es gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rostock

Kontakt

Martin Schwerin & Felix Eck GbR SEAYOU Strandversorgung

Warnemünder Str. 20 – Strandaufgang 20 – 18146 Rostock-Markgrafenheide

Office: Albin Köbis Str. 6a – 18146 Rostock